Spenden willkommenDer Naturschutzverein Oberglatt (NVO) ist nicht gewinnorientiert. Mitglieder und Vorstand leisten Freiwilligenarbeit ohne Entgelt. Spenden, die vollumfänglich in den Naturschutz einfliessen, sind deshalb willkommen. Einen Einzahlungsschein finden Sie hier >>> 2011 ist das Internationale Jahr der WälderDas Internationale Jahr der Wälder wird sich auch auf das Jahresprogramm des Naturschutzvereins Oberglatt niederschlagen. Wir stellen den Wald in den Mittelpunkt unserer Aktivitäten.
Der
Schwarzspecht
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Spechthöhlen gesucht -
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Gelbringfalter
Grosser Schillerfalter
Kleiner Eisvogel Bedrohte Waldtagfalter werden gesucht
Der Schweizer Vogelschutz SVS ruft zusammen mit dem Tagfalterschutz in der Schweiz dazu auf, Beobachtungen bedrohter Waldschmetterlinge zu melden. Viele Waldschmetterlingsarten sind auf Grund zu dunkler Wälder oder in Ermangelung von Raupenfrasspflanzen wie z.B. der Salweide oder der Zitterpappel bedroht. Damit die Lebensräume der Waldtagfalter verbessert werden können, müssen zuerst ihre noch vorhandenen Standorte bekannt sein. Beobachtungen sollen daher dem Schweizer Vogelschutz SVS gemeldet werden. Auf zur Waldtagfalterpirsch Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und die Arbeitsgruppe "Tagfalterschutz in der Schweiz" rufen dazu auf, Beobachtungen von Waldschmetterlingen, vor allem von bedrohten Arten, zu melden. Viele von ihnen sind im Frühsommer, ab Mitte Juni und im Juli gut zu beobachten. So etwa die Schillerfalter, welche sich gerne auf feuchten Waldwegen niederlassen, um Feuchtigkeit vom Boden aufzunehmen. Bedrohte Waldschmetterlinge Vielerorts können die schönen Falter leider nur noch wenig beobachtet werden, entweder sind die Wälder zu dunkel oder aber es fehlen die Raupenfrasspflanzen. Viele bedrohte Waldtagfalterarten sind sehr wählerisch bezüglich der Standortwahl ihrer Raupenfrasspflanzen. Stehen diese nicht in richtiger Anzahl am richtigen Ort, werden sie nicht zur Eiablage angenommen und die Art kann sich so nicht entwickeln. Ein grosser Teil der Arten ist auf Pionierbaumarten wie Zitterpappel oder Salweide angewiesen. Diese werden bei Durchforstungen jedoch oft herausgeschlagen, da sie Nutzhölzer konkurrieren und keine gute Holzqualität liefern. Einige Arten, wie der Gelbringfalter, sind auf lichte Wälder angewiesen, in denen die Krautschicht gut besonnt wird. Zusammen mit anderen Tagfalter-Arten benötigen sie sonnendurchflutete, offene Waldstellen. Solche Lebensräume bieten auch vielen anderen Insekten und Tieren einen Lebensraum, welche in der offenen Landschaft selten geworden sind. Beobachtungen melden Um die Waldtagfalter besser schützen und fördern zu können, muss man ihre bestehenden Lebensräume kennen. Auf spannenden Waldspaziergängen am Morgen, bei schwülwarmer Witterung oder nach Regenfällen lassen sich viele Waldtagfalter am besten beobachten. Der Tagfalterschutz in der Schweiz hat zusammen mit dem Schweizer Vogelschutz SVS ein Faltblatt gestaltet, auf dem 10 Waldtagfalterarten und ihre Raupen abgebildet sind. Ebenso werden ihre Lebensräume kurz vorgestellt. Das Faltblatt sowie ein Meldeblatt können unter www.birdlife.ch/waldtagfalter heruntergeladen werden. Meldungen mit genauer Ortsangabe der beobachteten Schmetterlingsart sollen dem Schweizer Vogelschutz, Postfach, 8036 Zürich geschickt werden oder können auch online direkt eingegeben werden. Lebensräume fördern Die Beobachtungsdaten werden ausgewertet. Auf Grund der Meldungen kann der Tagfalterschutz in der Schweiz mit Förstern und Waldbesitzern Kontakt aufnehmen und Beratungen zur Verbesserung und Förderung der Lebensräume anbieten. Förster und Waldbesitzer, welche in ihrem Revier Waldtagfalter fördern möchten, können sich auch direkt an den Schweizer Vogelschutz SVS wenden. Oftmals braucht es nicht viel, damit den Waldtagfaltern geholfen werden kann, doch muss man die notwendigen Massnahmen kennen. Damit soll sichergestellt werden, dass die prachtvollen Schmetterlinge in Zukunft vermehrt durch unsere Wälder flattern. Neue Rote Liste der BrutvögelNeu auch Mehlschwalben gefährdet – weitere Anstrengungen nötig Die neue Rote Liste der gefährdeten Brutvögel der Schweiz zeigt für den Schweizer Vogel-schutz SVS/BirdLife Schweiz deutlich: Insgesamt hat sich die Lage für die Vögel in den vergangenen zehn Jahren weiter verschlechtert. 39 Prozent sind gefährdet. Neu sind 10 Arten auf der Roten Liste, darunter bisher häufige Arten wie die Mehlschwalbe oder die Ringdrossel. Dass einige Arten zurückgestuft wurden, deutet nur zum Teil auf eine Be-standserholung hin: so ist der jahrzehntelange Rückgang des Steinkauzes dank dem auf-wändigen Schutzprogramm des SVS/BirdLife Schweiz zwar weitgehend gestoppt, doch eine flächendeckende Rückkehr des Kauzes ist nicht in Sicht. Der Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz beurteilt die von der Schweizerischen Vogel-warte erarbeitete und vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegebene Rote Liste als wichtige Grundlage für die Sicherung der Biodiversität in unserem Land. Vögel sind gute Indikatoren für den Zustand der Umwelt. Die Situation der Brutvögel in unserem Land hat sich nicht nur nicht verbessert, sondern deutlich verschlechtert. Denn den 24 Arten, die seit der letzten Analyse vor 10 Jahren heute stärker oder neu gefährdet sind, stehen erstens nur 18 Arten gegenüber, deren Einstufung auf der Roten Liste reduziert werden konnte. Und zweitens geht diese an sich positive Rückstufung in vielen Fällen nicht mit einer realen Bestandsverbesserung einher. Dies betonen auch die Experten der Schweizerischen Vogelwarte in ihrer Bewertung der Rote Liste. Steiniger Weg für den Steinkauz Denn die Rote Liste beurteilt das Aussterberisiko einer Art. Beim Steinkauz, der vor fünfzig Jahren wohl noch in Tausenden von Paaren in der Schweiz brütete, hat sich der Bestand in den letzten 10 Jahren dank dem aufwändigen Schutzprogramm des Schweizer Vogelschutzes SVS/BirdLife Schweiz bei rund 80 Paaren in den Kantonen Genf, Jura, Freiburg und Tessin stabilisiert und nimmt jedes Jahr um wenige Paare zu. Aber es ist trotz grossen Anstrengungen weiterhin nicht gelungen, ihn in der Region Basel wieder heimisch werden zu lassen. Der Steinkauz wurde nur deshalb in der neuen Roten Liste von „vom Aussterben bedroht“ auf „stark gefährdet“ zurückgestuft, weil dank der Stabilisierung der Bestände kein unmittelbares Aussterben in der Schweiz mehr droht. Die Rückstufung ist aber keine echte Verbesserung, denn erstens hat sich seine Bestandssituation nicht real verbessert und der Steinkauz hängt weiterhin vollständig von den Schutzprogrammen des SVS ab. Es gelang bisher nicht, die Landschaft grossflächig so aufzuwerten, dass der Steinkauz darin leben kann.Die neue
Rote Liste der Brutvögel der Schweiz zeigt, dass nicht nur alle laufenden
Schutzpro-gramme verstärkt werden müssen, sondern dass zusätzliche
Schutzanstrengungen dringend nötig sind, damit sich die weiterhin
dramatische Situation der Vogelwelt verbessert. Das heisst ins-besondere,
die Landschaftsqualität grossflächig zu verbessern. Dass wir
davon weit entfernt sind zeigt auch die Tatsache, dass erstmals die früher
häufige Feldlerche als Kulturlandbewohnerin als potenziell gefährdet
eingestuft werden musste. (SVS/BirdLife Schweiz) |
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Aktualisiert: 2. Februar 2012 |
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