Verstärkter
Schutz für Trockenwiesen und -weiden |
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(Uvek-Mitteilung) |
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Bern, 13.01.2010 - Trockenwiesen und -weiden sind mehrheitlich das Ergebnis einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Sie werden künftig besser geschützt. Am 13. Januar 2010 hat der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, welche die Umsetzung des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden regelt. Das neue Inventar wird knapp 3000 Objekte umfassen. Mit der am 13. Januar 2010 durch den Bundesrat verabschiedeten Verordnung werden die bestehenden Bundesinventare ergänzt. Neu kommt auch ein Inventar der Trockenwiesen und -weiden hinzu. Bisher hat sich die Schweiz bei ihrer Politik zum Schutz von natürlichen Lebensräumen hauptsächlich auf die Erhaltung der letzten verbleibenden Feuchtgebiete wie Moore, Amphibienlaichgebiete und Auen konzentriert. Mit der jüngsten Verordnung wurden nun auch die Grundlagen für den Schutz und die Erhaltung der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung geschaffen. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft. Trockenwiesen
und -weiden verdanken ihre Entstehung weitgehend der Landwirtschaft: Sie
sind das Ergebnis einer jahrhundertelangen extensiven Bewirtschaftung
und einer traditionellen, regionenspezifischen Nutzung. Die Palette der
Trockenwiesen und -weiden reicht von ungedüngten Bergwiesen über Seit Ende des 19. Jahrhunderts ist der Bestand der Trockenwiesen und -weiden um rund 90 Prozent zurückgegangen. Parallel dazu gerieten die in diesen Lebensräumen heimischen Arten immer mehr unter Druck: Heute sind knapp 40 Prozent aller Pflanzenarten und 50 Prozent aller Tierarten, die auf trockene Standorte angewiesen sind, in den nationalen Roten Listen der gefährdeten Arten aufgeführt. Das vom UVEK ausgearbeitete Inventar zählt rund 3000 Objekte, die gesamthaft einem Anteil von 0,5 Prozent der Landesfläche entsprechen. Für den Vollzug der Schutzmassnahmen sind die Kantone zuständig. Sie haben auch die Möglichkeit, Vorranggebiete zu definieren (siehe rechte Spalte). Keine zusätzlichen Kosten für den Bund Die Umsetzung
des Inventars im Feld wird durch den Naturschutz und die Landwirtschaft
gemeinsam finanziert. Die regelmässig anfallenden Unterhaltskosten
für in der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegende inventarisierte
Objekte werden im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV)
abgegolten. Die Pflege der übrigen Flächen sowie spezifische
Massnahmen (z. B. im Bereich des Artenschutzes) und die Unterstützung
der Kantone im Hinblick auf die Unterschutzstellung werden aus dem Kredit
des Bundes für |
Vorranggebiete |
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