Verstärkter Schutz für Trockenwiesen und -weiden

   
 

(Uvek-Mitteilung)

   
 

Bern, 13.01.2010 - Trockenwiesen und -weiden sind mehrheitlich das Ergebnis einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung und spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt. Sie werden künftig besser geschützt. Am 13. Januar 2010 hat der Bundesrat die Verordnung verabschiedet, welche die Umsetzung des Bundesinventars der Trockenwiesen und -weiden regelt. Das neue Inventar wird knapp 3000 Objekte umfassen.

Mit der am 13. Januar 2010 durch den Bundesrat verabschiedeten Verordnung werden die bestehenden Bundesinventare ergänzt. Neu kommt auch ein Inventar der Trockenwiesen und -weiden hinzu. Bisher hat sich die Schweiz bei ihrer Politik zum Schutz von natürlichen Lebensräumen hauptsächlich auf die Erhaltung der letzten verbleibenden Feuchtgebiete wie Moore, Amphibienlaichgebiete und Auen konzentriert. Mit der jüngsten Verordnung wurden nun auch die Grundlagen für den Schutz und die Erhaltung der Trockenwiesen und -weiden von nationaler Bedeutung geschaffen. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.

Trockenwiesen und -weiden verdanken ihre Entstehung weitgehend der Landwirtschaft: Sie sind das Ergebnis einer jahrhundertelangen extensiven Bewirtschaftung und einer traditionellen, regionenspezifischen Nutzung. Die Palette der Trockenwiesen und -weiden reicht von ungedüngten Bergwiesen über
Allmend- und Wald- beziehungsweise Wytweiden bis hin zu Wildheuflächen. Alle diese Trockenstandorte sind wichtige Elemente des historischen und kulturellen Erbes der Schweiz. Zusätlich zu ihrem landschaftlichen Wert und ihrer Funktion für die Futterproduktion gelten Trockenwiesen und -weiden auch als Hotspots der Artenvielfalt. Im weiteren tragen sie zur Bodenstabiliserung bei und sind Lebensräume für zahlreiche bestäubende Insekten. Damit erbringen sie ein breites Spektrum von Dienstleistungen für die Gesellschaft. Da sich die traditionelle Bewirtschaftung von Trockenwiesen und -weiden heute nicht mehr lohnt, sind immer mehr dieser Lebensräume durch Nutzungsaufgaben oder durch die Intensivierung der Landwirtschaft bedroht.

Seit Ende des 19. Jahrhunderts ist der Bestand der Trockenwiesen und -weiden um rund 90 Prozent zurückgegangen. Parallel dazu gerieten die in diesen Lebensräumen heimischen Arten immer mehr unter Druck: Heute sind knapp 40 Prozent aller Pflanzenarten und 50 Prozent aller Tierarten, die auf trockene Standorte angewiesen sind, in den nationalen Roten Listen der gefährdeten Arten aufgeführt.

Das vom UVEK ausgearbeitete Inventar zählt rund 3000 Objekte, die gesamthaft einem Anteil von 0,5 Prozent der Landesfläche entsprechen. Für den Vollzug der Schutzmassnahmen sind die Kantone zuständig. Sie haben auch die Möglichkeit, Vorranggebiete zu definieren (siehe rechte Spalte).

Keine zusätzlichen Kosten für den Bund

Die Umsetzung des Inventars im Feld wird durch den Naturschutz und die Landwirtschaft gemeinsam finanziert. Die regelmässig anfallenden Unterhaltskosten für in der landwirtschaftlichen Nutzfläche liegende inventarisierte Objekte werden im Rahmen der Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) abgegolten. Die Pflege der übrigen Flächen sowie spezifische Massnahmen (z. B. im Bereich des Artenschutzes) und die Unterstützung der Kantone im Hinblick auf die Unterschutzstellung werden aus dem Kredit des Bundes für
Natur- und Landschaftsschutz gedeckt. Dank der Koordination dieser beiden Bundesbehörden kann die Verordnung ohne zusätzliche Kosten für den Bundeshaushalt umgesetzt werden.

 

Vorranggebiete
Im Hinblick auf die Umsetzung der Massnahmen zum Schutz von Trockenwiesen und -weiden können die Kantone sogenannte Vorranggebiete definieren. Diese Vorranggebiete sind ein Verbund einzelner Objekte, und stellen die Erhaltung von offenen Flächen sicher, die für die typischen Arten von Trockenwiesen und -weiden unverzichtbar sind. Die Schutzmassnahmen und die Auflagen für die Bewirtschaftung der einzelnen Objekte werden für jedes Vorranggebiet als Ganzes festgelegt.

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